Hilfe austragen der Drosselung

alles andere was sonst oben nicht passt
Jacky89
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Hilfe austragen der Drosselung

Beitrag von Jacky89 » 04.04.2017, 20:19

Hallo ihr Lieben,
Ich bin neu hier, ich habe mir am Sonntag eine Suzuki GSX 600F gekauft, im Fahrzeugschein ist momentan aber noch die Drosslung eingetragen, diese ist aber nicht mehr verbaut.Jetzt habe ich heute beim TÜV nachgefragt zwecks austragen der Drosselung.Jetzt teilte mir der TÜV mit das er es nicht ändern kann da ich keine Papiere zur Drosslung habe und im Schein ist nur eingetragen das sie gedrosselt auf 34ps ist keine Nummer der Drosslung nix.Jetzt teilte er mir mit das ich wahrscheinlich auf den Prüfstand muss, kann man das nicht umgehen?
Meiner Meinung nach totaler Quatsch alles weil der zählt freiwillig mehr Steuern und Versicherung wenn sie weiterhin gedrosselt ist.

Lg
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Priwinn
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Re: Hilfe austragen der Drosselung

Beitrag von Priwinn » 04.04.2017, 21:15

Hallo Jacky,

das Problem des TÜV-Prüfers ist, dass er nicht weiß was davor drin war und was jetzt verbaut ist. Er muss ja Anhand der Papiere einen §19(3) STVZO machen. Durch die Änderung auf wieder Serienleistung ändert sich ja nicht nur die kW-Werte mit passender Drehzahl, sondern auch Stand und Fahrgeräusche und das Leistungsgewicht. Im Normalfall kann man das bei einer unverbastelten Maschine nachschauen, dafür haben die extra ja ne Datenbank. Vielleicht hast du ja noch vom Vorbesitzer einen alten Schein wo die Seriendaten aufgeführt werden.
Warum der TÜV-Prüfer sich quer stellt kann ich dir auch sagen: Er selber muss dafür gerade stehen, was er dir da einträgt und er muss sich vergewissern, dass das Ordnungsgemäß gemacht worden ist. Auf gut Deutsch, er braucht irgendein Dokument in dem das steht!

Aktuell sollte ja unten im Schein drin stehen. Leistungsreduzierung mit z.b Gasschieber oder ähnliches. Das ist ja bei dir schon nicht mehr verbaut.

Deshalb mein Vorschlag an dich: Fahr persönlich! zum TÜV und rede mit dem Herr der das macht. Schlage ihm vor, dass du das Motorrad in eine Werkstatt bringst, bzw. du suchst dir eine Werkstatt die dir ein kurzes Dokument ausstellt in der deine FIN (Fahrgestellnummer) steht, die Art was gemacht worden ist, also Ausbau einer Drosselung eines Gasschiebers und wieder Rückbau zur Serienleistung, mache vom jetzigen Zustand Fotos (a la: so schaut es jetzt aus wo man zb den Gasschieber nicht mehr sieht), am besten bringst du die Teile von der Drosselung mit also den Gasschieberanschlag oder so, und die Werkstatt soll halt sozusagen Garantieren, dass das Motorrad wieder Serienleistung hat. Der TÜV-Prüfer kann ja schlecht das Motorrad zerlegen nur um zu schauen, ob die Drossel ausgebaut ist bzw. bei einer Probefahrt könnte er ja eh nur sagen, ob das Motorrad fährt oder nicht, aber wie viel kW das Motorrad hat, kann man ja nicht fühlen, ob 80 PS oder 86 PS merkt man ja nicht^^

LG

PS: Im Bereich "Ich stelle mich vor ..." darf man auch gerne sich vorstellen, damit wir wissen wer du bist :D
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Re: Hilfe austragen der Drosselung

Beitrag von VOODOO » 04.04.2017, 21:29

Wenn es ne Umrüstung ist, sollten über die Teile die Papiere zu beschaffen sein.
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Re: Hilfe austragen der Drosselung

Beitrag von Jacky89 » 05.04.2017, 09:08

Hallo danke für die Antwort, das ist ja mein Hauptproblem, habe die suzi am Sonntag gekauft, da war schon gar keine Drosselung mehr verbaut, also hab ich weder die Drosselung noch irgendwelche Unterlagen dazu.Ich habe alle Briefe von allerersten an.Im ersten Brief steht sie drin mit 25kw (schließe ich daraus das es das U-Modell war)und aber Höchstgeschwindigkeit von 210km/h dann steht unten bei Bemerkungen das eine Leistungssteigerung verbaut wurde auf 59kw, diese 59kw wurden wieder rum auf 57kw geändert zwecks Versicherung (glaub das war ab Bj 1998 ja so das sie keine 80ps sondern nur 78ps haben dürfen oder sollten)
Im 2.Brief steht wieder rum das sie 57kw hat und keinerlei Bemerkungen unten außer die Felgen.Im 3. Brief steht sie wieder mit 57kw ohne Bemerkungen und in dem 4.Brief also den aktuellen steht sie wieder mit 25kw und Höchstgeschwindigkeit 150 unten in den Bemerkungen steht wieder gar nichts vermerkt was überhaupt für ein D rosselung eingebaut ist bzw. War.Hänge euch mal die Briefe als Bild an dann könnt ihr selber mal schaun.
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Re: Hilfe austragen der Drosselung

Beitrag von Jacky89 » 05.04.2017, 09:15

Bekomme leider kein Bild hochgeladen sind alle zu groß
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Re: Hilfe austragen der Drosselung

Beitrag von Alti » 05.04.2017, 10:27

… mit: http://picr.de/ z.B.
Bild aussuchen, größe bestimen ,URL (IMG) kopieren und im Beitrag einfügen.
…oder MS Office von Windoof. Mit Paint geht's glaube ich auch, ist doch bei jedem MS dabei.

MS Picture Manager download http://thema.giga.de/s/microsoft-office ... e-manager/
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Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte.


LG Jürgen

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Re: Hilfe austragen der Drosselung

Beitrag von Jacky89 » 05.04.2017, 12:45

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Re: Hilfe austragen der Drosselung

Beitrag von Jacky89 » 05.04.2017, 12:45

So jetzt könnt ihr mal schaun
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Re: Hilfe austragen der Drosselung

Beitrag von ReImport » 06.04.2017, 21:27

Der FIN nach ist das schonmal keine Graue.

Wend dich mal über das Kontaktformular direkt an Suzuki Deutschland.
Denen schilder kurz wo dein Problem liegt, und frag nach dem Datenblatt für die offene Version!

Normalerweise sind die Herren und Damen in Bensheim recht kompetent :wink:
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Re: Hilfe austragen der Drosselung

Beitrag von VOODOO » 06.04.2017, 22:11

.....vor allem die Dame......

am besten:
scan Deine Unterlagen in nicht all zu großer Dateigröße aber noch gut lesbar ein,
bleib am Rechner sitzen,

ruf dort an,
erzähl Dein Pech mit den bösen Graukitteln

wenn sie Dir eine Mailaddy gibt, sofort die Scans hinschicken.

wenns gut läuft, macht die supernette Dame einen Vorabcheck, bei dem herauskommen sollte, dass die F ein deutsches Mädchen ist,

steigt Dein Glückspegel noch, bekommst Du für Dein Mädel Kopien der zugehörigen KBA-Unterlagen ("Erst-Brief des Models") per Post zugeschickt, evtl sogar kostenfrei (mein Drama hatte dafür gereicht)

mit den Unterlagen zum TÜV Deines geringsten Mißtrauens - die sollten Dir so bewaffnet Papiere ausstellen, mit denen Du Deine Zulassungsbescheinigungen bei Deiner Zulassungsstelle berichtigen lassen kannst.

letzteres könnte auch ohne TÜV klappen, wenn die Damen und Herren des Amtes technisch aufgeschlossen sind und/oder ein wenig logisch denken können.

ich drück die Daumen


EDIT:

GSX600FU = originale 34-PS-Version >>> keine nachträgliche Leistungsreduzierung!

ein SUZUKI-Werkstatthandbuch (nicht Bucheli&Co) zu Deinem Bj incl Vergaserbestückungsliste aller drei Leistungsvarianten (FU=34/FU2=50/F=77PS) wäre hilfreich, um festzustellen was im Vergaser eigentlich verbaut ist.
Hier kommt evtl ein S-Händler ins Spiel, wenn Bensheim Dir keine KBA-Datenblätter der Varianten schickt. Evtl reicht eine Bestätigung eines S-Händlers für den TÜV, für die Leistungsänderung.
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Re: Hilfe austragen der Drosselung

Beitrag von ReImport » 07.04.2017, 13:34

VOODOO hat geschrieben: wenns gut läuft, macht die supernette Dame einen Vorabcheck, bei dem herauskommen sollte, dass die F ein deutsches Mädchen ist,
Dazu musste ich bisher noch nie irgendwelche Scanns einschicken...

Einfach die FIN im Kontaktformular eintragen und schon wissen die ob es sich um ne reine graue handelt, oder ein reguläres deutsches Modell.

So oder so, ich drück die Daumen!
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Re: Hilfe austragen der Drosselung

Beitrag von Jacky89 » 07.04.2017, 14:01

Was heißt denn nun schon wieder eine Graue?
Bin mittlerweile total über fragt ich hab die Papiere jetzt erst mal mein gtü Mann mitgegeben und er wollte sich mal mit Suzuki in Verbindung setzen und mal nachfragen was und warum die von 59kw auf 57kw gedrosselt wurde und was da überhaupt Phase ist.
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Re: Hilfe austragen der Drosselung

Beitrag von Jummi » 07.04.2017, 15:48

Hi Jackeline,

bei einer sogenannten "Grauen" (Korrekterweise: Reimport) handelt es sich um eine Maschine die eigentlich für den Nicht-Deutschen Markt produziert und an einen Händler in diesen Nicht-Deutschen Markt geliefert wurde.

Anschließend wurde Sie dann z.B. von einem deutschen Händler aus diesem Nicht-Deutschen Markt nach Deutschland importiert.

Die Ausführung der Maschine kann im Lieferzustand der gesetzlich vorgesehenen Spezifikation so wie sie für den deutschen Markt erforderlich ist entsprechen, muß Sie aber nicht. Es muß dann geschaut werden, ob sie in der Spezifikation des Auslieferzustandes belassen werden kann um sie in Deutschland zugelassen zu bekommen oder ob noch etwaige Modifikationen erforderlich sind, damit sie in Deutschland zugelassen werden kann.

fiktives Beispiel zur Verdeutlichung:

Das Fahrzeug wurde zunächst nach Frankreich geliefert und da benötigt mann/frau 7 Rückspiegel. In Deutschland hingegen benötigt man 22 Rückspiegel. Dann müssen die fehlenden Spiegel nachgerüstet werden, will man die Maschine in Deutschland zugelassen bekommen.

Ein solches FZ erkennt man in der Regel an den 00000000 in einer der Schlüsselnummern (früher war es : S-Nr: 3) des FZ, angegeben im FZS.

Gruß
Jummi

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Re: Hilfe austragen der Drosselung

Beitrag von Jacky89 » 07.04.2017, 16:29

Achso das bedeutet Das, sie war in Deutschland aber schon 4 mal zugelassen auf verschiedene Personen, es geht mit doch nur um die Drosslung die sie nicht austragen wollen.
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Re: Hilfe austragen der Drosselung

Beitrag von VOODOO » 07.04.2017, 17:06

jacky - du kannst davon ausgehen, dass es eine Deutsche ist, weil die Schlüsselnummer NICHT aus lauter Nullen besteht. Wie oft angemeldet, ist egal.

Die Drosselung von 59 auf 57kW (80PS > 77,5PS) hat nen ganz primitiven, typisch deutschen Hintergrund
78PS war mal eine Versicherungsgrenze, darüber war die Vers teurer, als darunter billiger.
Diese Grenzen gab es auch bei 27/34PS, 50PS und 98PS. Das ist aber lange her und durch die meisten Versicherungsgesellschaften nicht mehr praktiziert.
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