Reifen auf GN72A - Reimport / Grauimport

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ReImport
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Reifen auf GN72A - Reimport / Grauimport

Beitrag von ReImport » 26.03.2013, 20:15

GN72A und die Reifenfrage

Das Problem dürfte nach kurzer Zeit jedem GN72A Besitzer bekannt sein, außer den "alten" Holzreifen gibt es so gut wie keine aktuellen Pellen, die ne Freigabe, Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein Teilegutachten für die GN72A haben!

Wem Reifen wie zB der BT45 ausreichen, der kann hier aufhören zu lesen.
Da das bei mir jedoch nicht der Fall war, und ich gern was aktuelles ausprobieren wollte, habe ich mich damals an Bridgestone gewandt.

Ich hatte mir seinerzeit die Kombination BT010F/020R ausgesucht, die natürlich nur ein Teilegutachten für die GN72B vorzuweisen hatte.
Habe dann eine Mail an Bridgestone geschickt mit der Frage, ob es möglich sei mir ein entsprechendes Gutachten für die (baugleiche) GN72A auszustellen.

Nach 2Tagen bekam ich eine Email von Herrn Goth (Bridgestone), der mir mitteilte, ein TG wäre nicht möglich, jedoch sei im Anhang eine Herstellerbescheinigung die auf beide Typen lautet.

Prima, denk ich mir und bestell die Pellen beim Dealer meines Vertrauens, lasse sie aufziehen und fahre bestimmt 1,5Jahre damit durch die Gegend.
Bis zum nächsten TÜV Termin....

Die Plakette war schon geklebt, als ihm einfiel:"Ach, die Reifen müssen wir uns noch anschaun! Nanu, die stehn ja garnicht im Schein!!"
Ich ihm die Herstellerbescheinigung gegeben, woraufhin er die Plakette wieder abkratzt und mir eröffnet, das ihm dieses Dokument nicht ausreicht!
Da es sich hinten um eine Größenänderung (150 statt 140) handelt, brauche er ein entsprechendes Teilegutachten!

Ich mich wieder an Herrn Goth gewandt, der mir den Tipp gab mir einen kompetenten Prüfer zu suchen, der über das Gutachten der B einträgt.
Den hab ich dann nach langer Suche auch gefunden und erhielt die ersehnte Plakette und diesen Wisch zum Eintragen lassen (nach §19).

3Sätze BT010/020 später war es mal wieder Zeit zu wechseln, und ich hatte mich für BT016F/021R entschieden.
Da ich für die Pellen kein TG auf der Homepage fand, sondern nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (mir jedoch die "Größenänderungsproblematik" noch in Erinnerung war), kontaktierte ich wieder Herrn Goth mit der Bitte mir ein entsprechendes TG für die Pellen auf GN72B zu besorgen.
Die Antwort freute mich sehr :)
"Teilegutachten sind nicht mehr Stand der Zeit, es gibt nurnoch Unbedenklichskeitsbescheinigungen"
Und eben diese auf GN72A und B lautend war im Anhang seiner Email!

Also Pellen bestellt, und in 2 Kontrollen keinerlei Stress mit der Rennleitung gehabt.

Suzuki Deutschland in Bensheim hatte mir auf Nachfrage eine Bescheinigung geschickt, dass ich die Reifen die von SUZUKI DEUTSCHLAND (bzw deren Rechtsnachfolgern) für die GN72B freigegeben wurden, auch auf der A fahren darf.
Bringt nur nix, weil die neueren Pellen nichtmehr von Suzuki sondern vom jeweiligen Reifenhersteller freigegeben werden.

Abschliessend:
Kein anderer Reifenhersteller wollte mir entsprechende Papiere ausstellen und so bin ich auf meinem Reimport immer nur Brigdestone gefahren!


Nachtrag

Mittlerweile gibt es auch einige Freigaben für Continental Reifen
Triumph Speed Triple R: Conti Road Attack 3
GSF1200S (Kult): 102501km, R.I.P :cry:
GSX-R750 K1: Stahlflex, v: Conti Slick (m) h: Bridgestone V01 (s), 16/44

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