db-killer Versicherung & Polizei

Fragen/Antworten rund um den Auspuff
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Re: db-killer Versicherung & Polizei

Beitrag von RidingForFun » 05.07.2015, 23:58

VOODOO hat geschrieben: Das ist aber eine müßige Diskussion....
Soll ja nicht Langweilig werden ;)
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Re: db-killer Versicherung & Polizei

Beitrag von Legeon » 06.07.2015, 02:46

Alti hat geschrieben:…db-Killer weg, keine Betriebserlaubnis. Keine Betriebserlaubnis, kein Versicherungsschutz. So einfach ist das.
Eben nicht. Die BE erlischt. Das geschieht auch wenn dein original Auspuff kaputt geht. Meinst du das dich deine Versicherung dann auch nicht mehr schützt?

Damit kann sich die Versicherung definitiv aus dem Kaskoschutz raus wurschteln. Unmittelbar aber nicht aus der Haftpflicht. (Und wer hat schon viel mehr)

Die Versicherung müsste im Härtefall nachweisen das der fehlende Eater maßgeblich zum Unfall beigetragen hat! Wenn sie das getan hat, nimmt sie dich in die Mangel und will ihr Geld wieder. (Die maximale Summe sollte in dem Vertrag stehen)

Den Nachweis zu erbringen dürfte in den meisten Fällen nicht möglich sein.

Unabhängig davon wird die Polizei ein Verfahren gegen den Fahrer/Halter des Vehikels eröffnen und Geld gegen Punkte tauschen.
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Re: db-killer Versicherung & Polizei

Beitrag von Nobody » 06.07.2015, 10:50

Also ich finde ohne Killer fahren einfach eine Sauerrei.

Fahrt mal einem Typen hinterher, der kein Killer in seiner Zubehöranlage hat. Nach 50km klingeln euch so die Ohren, dass ist nicht mehr nett.
Und mal ehrlich auch die Standardauspuffanlagen sind verdammt laut. Im Schein steht was von Standgeräusch und Fahrgeräusch.
Fahrgeräusch wird im 6. Gang bei 80-100 kmh???kmh gemessen.
So aber jetzt knallt ihr mal mit realitischen 130/140 über ne Gerade im 3/4. Gang bei 9000/10000 Umdrehungen. Ich bin sehr sicher, dass man euch hört.
Und das wird sie deutlich lauter sein als im Schein bei Fahrgeräusch angegeben.

Ich fahre ne Zubehöranlage und habe Ohrenstöpsel drin, weil mir der Wind so dermaßen auf den Wecker geht. Aber hören tue ich sie immer noch sehr gut. Zwar erst bei 7000 anstatt 5000 u/min, aber wer fährt schon untertourig :lol:

Fazit:

DB Killer drin lassen und einfach richtig (Drehzalband nutzen) Motorrad fahren :D :D :D
Aktuell: Suzuki GSX-R 1000 K5

früher: GSX-F 600 (GN72B), Baujahr 1994 (VERKAUFT!)
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Re: db-killer Versicherung & Polizei

Beitrag von RidingForFun » 06.07.2015, 14:13

Also ich fahre meist unter 7000 :D

Hochturig Fahren Lohnt hier nicht da fast immer Geradeaus :(
Die Lautstärke kann ich ja mal messen.
Hab zufällig ein Schallpegelmessgerät.
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Re: db-killer Versicherung & Polizei

Beitrag von ReImport » 06.07.2015, 16:03

Nobody hat geschrieben:Also ich finde ohne Killer fahren einfach eine Sauerrei.
Von mir aus dürfte das auch deutlich höher bestraft werden. So mit nem Monat FS Entzug zB!

Die "Kollegen" ohne Killer sorgen doch, in Verbindung mit den Hirnamputierten Rasern, dafür dass all die schönen Strecken über kurz oder lang gesperrt werden....
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Re: db-killer Versicherung & Polizei

Beitrag von Alti » 06.07.2015, 17:53

:good:
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Re: db-killer Versicherung & Polizei

Beitrag von Alti » 06.07.2015, 18:12

Eben nicht. Die BE erlischt. Das geschieht auch wenn dein original Auspuff kaputt geht. Meinst du das dich deine Versicherung dann auch nicht mehr schützt?
..wo steht das denn?


Wenn durch Verschleiß, Korrosion oder starke Beanspruchung des Motorrads Teile des Auspuff-Endtopfs abfielen oder sonstiger Mangel, erlösche dadurch nicht gleich die Betriebserlaubnis.

Entspreche der Zustand des Fahrzeugs nicht (mehr) den Vorschriften, müsse die Verwaltungsbehörde den Eigentümer oder Halter erst einmal auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist die Mängel zu beheben. Nur wenn dies nichts fruchte, könne die Verwaltungsbehörde nötigenfalls im Interesse der Verkehrssicherheit die Betriebserlaubnis zurückziehen.
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Re: db-killer Versicherung & Polizei

Beitrag von Legeon » 06.07.2015, 21:49

§ 19 Abs. 2 StVZO.
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Sowohl der mangelnde db-Eater als auch ein abgerosteter/durchgerosteter Auspuff ändern die Lautstärke des Vehikels erheblich.. In beiden Fälle n erlischt also die BE.
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Re: db-killer Versicherung & Polizei

Beitrag von babylonier » 06.07.2015, 22:03

Dann erlischt bei quitschenden Bremsen oder Reifen auch die Betriebserlaubnis... %)

Ich denke ein verrosteter Auspuff ist keine vorgenommene Änderung sondern Verschleiss, und somit erlischt auch nicht die Betriebserlaubnis.
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Re: db-killer Versicherung & Polizei

Beitrag von Legeon » 06.07.2015, 22:55

Ich zitiere hier nur einen Artikel der Stvzo.

Um deren Auslegung und Anwendung kann sich im Ernstfall ein Anwalt kümmern. Aber ich lese was da steht, und da steht nichts von "bewusster Manipulation".
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Re: db-killer Versicherung & Polizei

Beitrag von RidingForFun » 06.07.2015, 23:06

So hab mal nachgemessen!

Eingetragen:
Standgeräusch: 93db(A) P
Fahrgeräusch 80db(A)
Drehzahl: 4750
Messmethode: P = 50cm 45° zum Auspuff

Mit Killer:
Standgeräusch: 80db(A) -0,2 +0,1 (Standgas ~1100um/min)
Standgeräusch: 92,5db(A) (max messwert)

Ohne Killer
Standgeräusch: 86,5db(A) +- 0,3 (Standgas ~1100um/min)
Standgeräusch: 97,3db(A) (max messwert)
Standgeräusch: 97,5db(A) (max messwert) 5200um/min

Standgeräusch: 113,6db(A) (max messwert) 12500um/min

Denke man sieht was ich meine mit "so laut ist das garnicht"
Mit der 5db toleraz ist sie sogar legal!

Was sagt ihr jetzt?
Das muss man doch was machen können...
Sondereintragug über den tüv vielleicht ?

EDIT: Hatte vorher fehler drinen stimmt jetzt.
Zuletzt geändert von RidingForFun am 07.07.2015, 00:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: db-killer Versicherung & Polizei

Beitrag von babylonier » 06.07.2015, 23:09

Da steht ja auch" Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden"

Ein kaputter Auspuff ist keine vorgenommene Änderung, außer wenn er absichtlich angeschraubt wurde. Das wären dann schon eher meine neuen Bremsbeläge, die beim Bremsen quitschen.
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Re: db-killer Versicherung & Polizei

Beitrag von RidingForFun » 07.07.2015, 00:18

Genau!
Somit ist ein Entfernter DB-Eater so eine sache...


Mal ganz nebenbei hat mein Lauter auspuff mir heut eventuell den hintern gerettet!
Auf der Bundesstraße hab ich mich aufgrund einer entfernten Kreuzung ausrollen lassen.

Auf einmal bemerkte ich zuffällig links ein reh welches fast glaichauf mit mir lief und aus dem Graben kam...
Da ich es noch nicht ganz gechekt hab was da eigendlich passiert hatte ich noch leicht gast gegeben da die kreuzung noch entfernt war bevor ich Bremste.

Das geräusch muss das Tier irretiert haben sodass es glücklicherweise wieder seine richting änderte.
Unglaublich wie schnell die Laufen können!
Immerhin hatte ich gut 50-65km/h drauf.

Hätte ich die Messung vorher vorgenommen und mit Killer gefahren währ die situation vielleicht anders ausgegangen.

War nach der sache echt mehr als Wach.
Immerhin war zwischen mir und dem Tier höchstens noch 3 meter (knapp eine Fahrbahnbreite)

Bin Glücklich das nichts passiert ist :Yahoo!:
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Re: db-killer Versicherung & Polizei

Beitrag von Legeon » 07.07.2015, 01:45

Schwein gehabt! :good:
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Re: db-killer Versicherung & Polizei

Beitrag von Alti » 07.07.2015, 17:32

Sowohl der mangelnde db-Eater als auch ein abgerosteter/durchgerosteter Auspuff ändern die Lautstärke des Vehikels erheblich.. In beiden Fälle n erlischt also die BE.
Zitat:Entspreche der Zustand des Fahrzeugs nicht (mehr) den Vorschriften, müsse die Verwaltungsbehörde den Eigentümer oder Halter erst einmal auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist die Mängel zu beheben. Nur wenn dies nichts fruchte, könne die Verwaltungsbehörde nötigenfalls im Interesse der Verkehrssicherheit die Betriebserlaubnis zurückziehen.
..bitte richtig lesen, ist von Vorteil.
Wird auch allgemein von der Rennleitung so gehandhabt.( ...bei "Ungereimtheiten" am KFZ). Ein defekt ist keine "absichtlich oder Mutwillige Veränderung", eben nur Pech, deswegen erlischt noch lange nicht die BE.
Im Falle eines „absichtlich entfernten db-Killers“., ist die Rennleitung berechtigt das Fahrzeug stillzulegen. Die haben dafür einen sehr schönen kleinen Plakettenentferner. Die sind ja nicht blöd und sehen an der schwärzung wie lange man schon ohne fährt.
Altersweisheit:
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LG Jürgen

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