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Herstellerfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Größenänderung nicht mehr ausreichend

Verfasst: 18.08.2019, 15:45
von ReImport
Da dieses Thema ja, bis auf diejenigen welche noch 140er hinten fahren, uns alle betrifft stell ichs mal hier ein!

Der ist doch beSCHEUERt!

Von den in den Papieren eingetragenen Reifendimensionen abweichende Größen sind auch mit Freigaben der Reifenhersteller nicht mehr zulässig. Das besagt eine neue Regelung des Bundesverkehrsministeriums.
Da ja nun DEKRA und Co auch Abnahmen machen dürfen, wird KEINE der Prüforganisationen mehr etwas dagegen haben.....

Re: Herstellerfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Größenänderung nicht mehr ausreichend

Verfasst: 18.08.2019, 20:33
von VOODOO
Mein HU-Mann akzeptiert moderat breitere Reifen, wenn es eine Reifenfreigabe vom Hersteller gibt. Der ist von FSP (TÜV Rheinland).

Re: Herstellerfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Größenänderung nicht mehr ausreichend

Verfasst: 19.08.2019, 17:57
von ReImport
Die Regelung gilt für alle Reifen ab Herstellungsdatum 2020 und ab dem Jahr 2025 für alle Reifen.
Somit ist das noch kein Problem und wird aktuell auch noch anerkannt...

Re: Herstellerfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Größenänderung nicht mehr ausreichend

Verfasst: 20.08.2019, 20:39
von VOODOO
So, wie ich das erlesen hab, soll eine Eintragung eines Reifens mit Freigabe allerdings mit weniger Aufwand und auch etwas günstiger sein.

Da kann man nur gespannt bleiben.......

Re: Herstellerfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Größenänderung nicht mehr ausreichend

Verfasst: 21.08.2019, 09:04
von ReImport
Wird sich zeigen...

Mich betriffts ja aktuell nicht, aber ist halt doof für die Leute die gerne mal neue Reifen ausprobiert haben.
Die müssen nämlich jetzt jeden neuen (der ne andere Größe als Original hat) eintragen lassen und das auch jedesmal bezahlen :evil:

Re: Herstellerfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Größenänderung nicht mehr ausreichend

Verfasst: 21.08.2019, 18:54
von VOODOO
Deutschland = Gebührenland

Wenn man jetzt wenigstens die Reifenbindung auch bei Fahrzeugen vor 2003 austragen könnte, in Kombi mit eintrag einer zweiten Größe , dann wäre wieder eine Freigabe ausreichend.
Aber das wird der TÜV nicht machen, aber die Anderen????

Re: Herstellerfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Größenänderung nicht mehr ausreichend

Verfasst: 09.02.2020, 14:35
von kettenfahrzeug 600f
%) Moin..... Ich stehe bestimmt etwas auf dem Schlauch!!!
Dazu gleich meine Frage: Ich will meiner alten Lady eine 150 Pelle auf die 3,5" Zoller hinten verpassen und muss sowieso eine Hu neu machen lassen!!!!
Was ist jetzt in diesen Fall hier zu beachten dafür????

Re: Herstellerfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Größenänderung nicht mehr ausreichend

Verfasst: 09.02.2020, 18:25
von ReImport
Du musst erst auf die 3.5er Felge wechseln.
Deine dürfte nur ne 3" Felge drin haben :wink:

Re: Herstellerfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Größenänderung nicht mehr ausreichend

Verfasst: 09.02.2020, 22:35
von kettenfahrzeug 600f
:ROFL: die habe ich schon drin zum Glück!!!! Steht zumindest drauf 3,5!!!!!

Re: Herstellerfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Größenänderung nicht mehr ausreichend

Verfasst: 10.02.2020, 17:35
von ReImport
Dann kannst du alles was ne Freigabe für die GN72B hat (150er Dimension) draufmachen.

Bei DOT Nummer vor 2020 mit Freigabe ohne Eintragung möglich, alles was ne DOT ab 2020 hat, darf dann nur noch mit Eintragung gefahren werden!